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Dr. M. Graunke

Rechtsanwalt Dr. Graunke ist in der Kanzlei Ströder und Graunke für folgende Rechtsgebiete zuständig:

· Miet- und Immobilienrecht
· Arbeitsrecht
· Verwaltungsrecht
· Asylrecht und Aufenthaltserlaubnisrecht
· Verkehrsrecht


Dr. Markus Graunke studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld und der Universität zu Köln und promovierte am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafverfahrensrecht  von Prof. Dr. Otto Backes in Bielefeld.
Seit dem Jahr 2000 ist Dr. Graunke als Rechtsanwalt zugelassen.
Bis zur Gründung der Kanzlei Ströder & Graunke im März 2006 war Rechtsanwalt Dr. Graunke als selbständiger Einzelanwalt auf nahezu allen gefragten Rechtsgebieten tätig.

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