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Rechtsanwältin Roquette ist in der Kanzlei Ströder und Graunke für folgende Rechtsgebiete zuständig:
· Allgemeines und besonderes Zivilrecht
· Familienrecht einschließlich Scheidungsrecht
· Unfallregulierung (Schadenersatz und Schmerzensgeld)
· Arbeitsrecht
· Miet- und Pachtrecht
· Wohnungseigentumsrecht
· Arzthaftungsrecht
· Außergerichtliche Schuldenbereinigung
Rechtsanwältin Roquette ist seit 1985 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Bis 1994 war sie als Einzelanwältin in München tätig. Im Mai 1995 hat sie sich entschlossen Ihren Kanzleisitz nach Wuppertal zu verlegen. Rechtsanwältin Roquette ist berechtigt, Sie vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zu vertreten.
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